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Donnerstag, 12 August 2021 10:33

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

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Eine Rechtsschutzversicherung kann vor hohen Kosten bei einem verlorenen Prozess schützen. Das Risiko einen Prozess vor Gericht zu verlieren ist immer da und die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten können teilerweise sehr hoch sein.

Aber bevor man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man sich vorher überlegen, wofür man sie genau braucht.

Möchte man das Auto für den Straßenverkehr absichern, ist ein KFZ-Rechtsschutz eine passende Lösung. Es können aber auch noch andere Lebensbereiche mit einem Rechtsschutz versichert werden. Diese Versicherungsart kann für folgende Risiken oder Gefahren abgeschlossen werden:

  • KFZ- und Lenker-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für verschiedene Bereiche (Privat, Beruf oder Betrieb)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Familien- und Erbrecht
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Miete und Grundstückseigentum
  •  Datenschutz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Patiente
  • Anti-Stalking-Rechtsschutz

Ein Rechtsschutz im privaten Bereich deckt verschiedene Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei kann es sich um Schadensersatzansprüche, Vertragsstreitigkeiten oder um die Verteidigung im Strafverfahren handeln. Diese Art von Rechtsschutz wird auch gerne als „allgemeiner Rechtsschutz“ bezeichnet. Wichtig ist aber zu bedenken, dass bei diesem allgemeinen oder privaten Rechtschutz der KFZ-Bereich nicht inkludiert ist. Einen KFZ-Rechtsschutz muss man getrennt zum allgemeinen Schutz abschließen. Neben dem Basisschutz gibt es aber noch umfassendere Varianten. Jedoch sollte man sich im Vorhinein gut überlegen, welchen Schutz man in diesem Bereich wirklich braucht. Bereits auf der Homepage verschiedener Makler kann man sich im Vorhinein etwas genauer informieren: https://versicherungskonzept.com/home/versicherungsmakler-rechtsschutzversicherungvergleich-wiesbaden/versicherungsmakler-wiesbaden/

Beim KFZ-Rechtsschutz wird der Halter und Besitzer des Wagens gegen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit dem betroffenen Fahrzeug, versichert. Diese drei Punkte werden bei einer KFZ-Rechtsschutzversicherung abgedeckt:

Rechtsschutz für die versicherte Person und Halter des Fahrzeugs
- Weitere Personen, die mit Zustimmung des Halters, das Auto benützen
- Ein bestimmtes Auto oder alle Fahrzeuge, die auf die Person gemeldet sind, die versichert ist

Beim KFZ-Rechtsschutz gibt es noch eine interessante Erweiterung: den Lenkerrechtsschutz. Der Schutz der Versicherung wird erweitert und ist gültig, selbst wenn der Versicherer ein fremdes Auto fährt. Da kann ein Auto eines Freundes oder Verwandten sein aber auch ein Mietauto.

Viele fragen sich, welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung überhaupt übernimmt. Hier kommt es auch stark auf den Umfang des Rechtschutzes an. Es ist deshalb umso wichtiger, sich hier sehr gut beraten zu lassen, um die richtige Versicherung für sich zu finden. Eine gute Rechtsschutzversicherung deckt verschiedene Kosten ab. Dabei kann es sich um Verfahrenskosten bei Verwaltungsbehörden oder beim Gericht handeln.

Aber auch Rechtsanwalts-, Sachverständiger und Zeugenkosten sind Teil des Schutzes. Besonders interessant ist der Rechtsschutz im Ausland wie bei Verfahrenskosten und Strafkautionen. Bei bestimmten Versicherungen und Vertragsvereinbarungen kann auch ein Anwalt von der Versicherung gestellt werden. Mit diesem können dann Gespräche über die Rechte und Pflichten geführt werden.

Es gibt aber auch bestimmte Leistungen, die ein Rechtsschutz nicht abdeckt. Es kann also sein, dass ein Leistungsfall abgelehnt wird und die entstandenen Kosten privat übernommen werden müssen. Einige Beispiele für nicht abgedeckte Leistungen sind folgende:

  • Geldstrafen oder Geldbußen
  • Baustreitigkeiten
  • Scheidungsstreitigkeiten
  • Streitfälle und Anbahnung dieser Fälle vor Versicherungsbeginn
  • Vorsätzlich begangene Taten
  • Ausnahmeverfahren wie Verfassungsgericht oder internationale Gerichtshöfe
  • Liegen zwischen dem Versicherungsbeginn und der Anbahnung von Streitigkeiten mindestens drei Monate Wartezeit, springt die Versicherung nicht ein